Markt 79 5360 St. Wolfgang im Salzkammergut

Betriebsordnung Ost

Angelparadies - Wolfgangsee Ost
Fischereirevier St. Wolfgang, Strobl, Gschwendt
Angelfischer Betriebsordnung
Gültig ab 1. 1. 2024

Zur genauen Beachtung:
Zuwiderhandlungen gegen nachfolgende Bestimmungen, sowie der gültigen Landesfischereigesetze und Verordnungen der Länder Salzburg und Oberösterreich haben den entschädigungslosen Entzug der gelösten Fischereilizenz, ggf. die Sicherstellung der mitgeführten Angelausrüstung und der gefangenen Fische, sowie Strafanzeige zur Folge! Der Fischereiberechtigte behält sich das Recht vor einer bei einer Zuwiderhandlung betretenen Person auf unbestimmte Zeit den Erwerb einer Fischereilizenz zu untersagen.
Mit dem Lösen der Lizenz bestätigt der Lizenzwerber den Inhalt dieser Betriebsordnung zu kennen und stimmt der Speicherung seiner persönlichen Daten (Name und Anschrift) durch den Fischereiberechtigten zu. Eine Verwendung dieser Daten außer zu den oben genannten Ereignissen oder die Weitergabe an unbefugte Dritte wird ausgeschlossen.
Die Polizei und die beeideten Fischereischutzorgane sind berechtigt die Angelfischer, das verwendete Boot, sowie das mitgeführte Gerät und die gefangenen Fische zu kontrollieren!

Was braucht der Angler um die Fischerei ausüben zu dürfen?
Jahreslizenz vom Fischereiberechtigten
Amtliche Jahresfischerkarte für die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich, Fangliste
Für Touristenlizenzen:
gültiges Meldedatenblatt der Tourismusbüros St. Wolfgang oder Strobl, als Nachweis des touristischen Aufenthalts
Tages- od. Wochenlizenz vom Fischereiberechtigten amtliche Gastfischerkarte

Was ist erlaubt?
Für Jahreslizenznehmer: Ausübung der Angelfischerei vom 1. 1. bis 31. 12. von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße, die bei einigen Fischarten vom Fischereiberechtigten davon abweichend vorgegeben und einzuhalten sind.
Für Tages-, Wochen- und 2 Wochenlizenzen: 1. Jänner bis 31. Dezember von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
2 Angelruten mit je einem Köder bei permanenter persönlicher Beaufsichtigung durch den Lizenznehmer 
Hegenenfischen mit maximal 5 Nymphen/Angelrute vom 15. Februar – 15. Oktober.
Jeder Jahreslizenzinhaber ist berechtigt zweimal pro Jahr eine Person seiner Wahl nach vorheriger Anmeldung (0664/5034734) für einen Tag zum Fischen einzuladen. Der getätigte Fang zählt zum Jahresentnahme des Lizenznehmers.
Kinder und Enkelkinder von Jahreslizenznehmern dürfen in dessen Beisein gratis bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mitgenommen werden. Das Tagesfanglimit bleibt bei 5 Fischen.
Entnahme von maximal 5 Fischen pro Tag, maximal 50 kg pro Jahr. Jeder Fang ist unverzüglich unveränderbar in die digitale (für Jahreslizenznehmer) bzw. in die auf der Rückseite der Lizenz vorgesehene Fangliste einzutragen!
Fische die entnommen werden sind unverzüglich zu töten. Untermaßige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen!
Angeln vom Boot und Ufer aus. Schleppen nur bei Tageslicht! Die Tätigkeit der Berufsfischerei darf in keiner Weise behindert werden.
Der Mindestabstand von 100 m zu ausgelegten Netzen ist unbedingt einzuhalten!
Jede Kollision mit Netzen ist unverzüglich dem Fischereiberechtigen oder der nächsten Polizeidienststelle zu melden!

Was ist verboten?
Jedwede Nutzung oder Ausübung der Fischerei in Verbindung mit einer gewerblichen Tätigkeit ist nicht zulässig!
Das Anbieten oder die Teilnahme von/an jeglichen gewerblichen Angeboten, 
Tätigkeiten, Veranstaltungen, Angel-Guiding,etc. welche mit der Angelfischerei direkt/indirekt in Verbindung stehen ist ohne ausdrückliche Bewilligung des Fischereiberechtigten ausnahmslos untersagt und führt für alle beteiligten Personen zum sofortigen Entzug der Lizenz und dauerhafter Sperre.
Während der Ausübung der Fischerei ist das Mitführen und Verwenden von Echoloten mit Live Sonartechnik, die geeignet sind Bewegungen der Fische in Echtzeit darzustellen, ausnahmslos verboten und führt zum sofortigen Verlust der Lizenz und dauerhafter Sperre. Die Verwendung von Echoloten mit herkömmlichen Gebern ist weiterhin bis auf Widerruf gestattet.

Verbotene Fangmittel: Jede Art von Netzen, Reusen, Daubeln oder Legschnüren Fanggerät ohne Aufsicht
Lebender Köderfisch, sowie auch tote aus anderen Gewässern stammende Köderfische
Gefangene Hechte zurückzusetzen ist ausdrücklich verboten !
Fischen mit der Hegene vom 16. Oktober bis 14. Februar
Der Besitz von nicht in der Fangliste verzeichneten Fischen
Hältern von gefangenen Fischen in Behältnissen jeder Art
Die Angellizenz beinhaltet keine Erlaubnis zum Krebsfang!
Jedweder Handel. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Naturalersatz getauscht werden!
Befischen eines 50 m breiten Uferstreifens vor der Liegenschaft Scheidt Befischen des Uferbereichs (50 m) vor und um das Areal der Fischerei Höplinger

Vom Landesfischereigesetz abweichende Brittelmaße und 
Schonzeiten
Fischart Brittelmaß Schonzeit
Hecht kein 1. Februar bis 30.April
Zander 50 cm 1. Jänner bis 15. Juni
Seeforelle 50 cm 1. Oktober bis 15. Februar
Bachforelle 50 cm 1. Oktober bis 15. Februar
Maränen/Reinanken 35 cm 16. Oktober bis 15. Februar
Seesaibling 27 cm 16. Oktober bis 15. Februar
Elritze/Pfrille ganzjährig geschont !
Für alle anderen Fischarten gelten die vom Landesgesetz vorgegeben Brittelmaße und Schonzeiten.
Besatzmaßnahmen
Von jeder gelösten Jahreslizenz werden € 100,- für Besatzmaßnahmen verwendet. An diesen kann sich jeder Interessierte beteiligen. Ein Vertreter der Angelfischer wird jedoch in jedem Fall hinzugezogen.
Betriebsordnung für Kinder unter 12 Jahren
Kinder unter 12 Jahren, deren Erziehungsberechtigter im Besitz einer gültigen Angellizenz ist, dürfen die Fischerei gratis mit einer Angelrute und einem Köder ausschließlich unter Aufsicht desselben ausüben. Dieser übernimmt dafür die alleinige Verantwortung. Der getätigte Fang ist die Fangliste des Lizenzinhabers einzutragen.
Betriebsordnung für Jugendkarten
Jugendkarten werden an Jugendliche von 12 Jahren bis zum vollendetem 17. Lebensjahr ausgegeben.
Erfolgreich absolvierte Fischerprüfung und Sbg. sowie OÖ. Landesfischerkarten sind Grundvoraussetzung!
Folgende Bestimmungen differieren von den allgemeinen und sind bei Jugendkarten gesondert zu beachten:
Hegenenfischen mit nur einer Angelrute / 5 Nymphen
Entnahme von maximal 3 Fischen pro Tag. 
Schleppfischen ohne Verwendung eines Bootsmotors!
Ansonsten gilt die allgemeine Betriebsordnung !