Angelparadies - Wolfgangsee Ost
Fischereirevier St. Wolfgang, Strobl, Gschwendt
Angelfischer Betriebsordnung
Gültig ab 1. 1. 2024
Zur genauen Beachtung:
Zuwiderhandlungen gegen nachfolgende Bestimmungen, sowie der
gültigen Landesfischereigesetze und Verordnungen der Länder
Salzburg und Oberösterreich haben den entschädigungslosen
Entzug der gelösten Fischereilizenz, ggf. die Sicherstellung
der mitgeführten Angelausrüstung und der gefangenen Fische,
sowie Strafanzeige zur Folge! Der Fischereiberechtigte behält
sich das Recht vor einer bei einer Zuwiderhandlung betretenen
Person auf unbestimmte Zeit den Erwerb einer Fischereilizenz zu
untersagen.
Mit dem Lösen der Lizenz bestätigt der Lizenzwerber den Inhalt
dieser Betriebsordnung zu kennen und stimmt der Speicherung
seiner persönlichen Daten (Name und Anschrift) durch den
Fischereiberechtigten zu. Eine Verwendung dieser Daten außer zu
den oben genannten Ereignissen oder die Weitergabe an unbefugte
Dritte wird ausgeschlossen.
Die Polizei und die beeideten Fischereischutzorgane sind
berechtigt die Angelfischer, das verwendete Boot, sowie das
mitgeführte Gerät und die gefangenen Fische zu
kontrollieren!
Was braucht der Angler um die Fischerei ausüben zu
dürfen?
Jahreslizenz vom Fischereiberechtigten
Amtliche Jahresfischerkarte für die Bundesländer Salzburg und
Oberösterreich, Fangliste
Für Touristenlizenzen:
gültiges Meldedatenblatt der Tourismusbüros St. Wolfgang oder
Strobl, als Nachweis des touristischen Aufenthalts
Tages- od. Wochenlizenz vom Fischereiberechtigten amtliche
Gastfischerkarte
Was ist erlaubt?
Für Jahreslizenznehmer: Ausübung der
Angelfischerei vom 1. 1. bis 31. 12. von 00.00 Uhr bis 24.00
Uhr unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten und
Brittelmaße, die bei einigen Fischarten vom
Fischereiberechtigten davon abweichend vorgegeben und
einzuhalten sind.
Für Tages-, Wochen- und 2 Wochenlizenzen: 1.
Jänner bis 31. Dezember von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
2 Angelruten mit je einem Köder bei permanenter persönlicher
Beaufsichtigung durch den Lizenznehmer
Hegenenfischen mit maximal 5 Nymphen/Angelrute
vom 15. Februar – 15. Oktober.
Jeder Jahreslizenzinhaber ist berechtigt zweimal pro Jahr eine
Person seiner Wahl nach vorheriger Anmeldung (0664/5034734) für
einen Tag zum Fischen einzuladen. Der getätigte Fang zählt zum
Jahresentnahme des Lizenznehmers.
Kinder und Enkelkinder von Jahreslizenznehmern dürfen in dessen
Beisein gratis bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mitgenommen
werden. Das Tagesfanglimit bleibt bei 5 Fischen.
Entnahme von maximal 5 Fischen pro Tag, maximal 50 kg pro Jahr.
Jeder Fang ist unverzüglich unveränderbar in die digitale (für
Jahreslizenznehmer) bzw. in die auf der Rückseite der Lizenz
vorgesehene Fangliste einzutragen!
Fische die entnommen werden sind unverzüglich zu töten.
Untermaßige Fische sind sofort und schonend
zurückzusetzen!
Angeln vom Boot und Ufer aus. Schleppen nur bei Tageslicht! Die
Tätigkeit der Berufsfischerei darf in keiner Weise behindert
werden.
Der Mindestabstand von 100 m zu ausgelegten Netzen ist
unbedingt einzuhalten!
Jede Kollision mit Netzen ist unverzüglich dem
Fischereiberechtigen oder der nächsten Polizeidienststelle zu
melden!
Was ist verboten?
Jedwede Nutzung oder Ausübung der Fischerei in Verbindung mit
einer gewerblichen Tätigkeit ist nicht zulässig!
Das Anbieten oder die Teilnahme von/an jeglichen gewerblichen
Angeboten,
Tätigkeiten, Veranstaltungen, Angel-Guiding,etc. welche mit der
Angelfischerei direkt/indirekt in Verbindung stehen ist ohne
ausdrückliche Bewilligung des Fischereiberechtigten ausnahmslos
untersagt und führt für alle beteiligten Personen zum
sofortigen Entzug der Lizenz und dauerhafter Sperre.
Während der Ausübung der Fischerei ist das Mitführen und
Verwenden von Echoloten mit Live Sonartechnik, die geeignet
sind Bewegungen der Fische in Echtzeit darzustellen,
ausnahmslos verboten und führt zum sofortigen Verlust der
Lizenz und dauerhafter Sperre. Die Verwendung von Echoloten mit
herkömmlichen Gebern ist weiterhin bis auf Widerruf
gestattet.
Verbotene Fangmittel: Jede Art von Netzen,
Reusen, Daubeln oder Legschnüren Fanggerät ohne Aufsicht
Lebender Köderfisch, sowie auch tote aus anderen Gewässern
stammende Köderfische
Gefangene Hechte zurückzusetzen ist ausdrücklich verboten
!
Fischen mit der Hegene vom 16. Oktober bis 14. Februar
Der Besitz von nicht in der Fangliste verzeichneten
Fischen
Hältern von gefangenen Fischen in Behältnissen jeder Art
Die Angellizenz beinhaltet keine Erlaubnis zum Krebsfang!
Jedweder Handel. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch
gegen Naturalersatz getauscht werden!
Befischen eines 50 m breiten Uferstreifens vor der Liegenschaft
Scheidt Befischen des Uferbereichs (50 m) vor und um das Areal
der Fischerei Höplinger
Vom Landesfischereigesetz abweichende Brittelmaße
und
Schonzeiten
Fischart Brittelmaß Schonzeit
Hecht kein 1. Februar bis 30.April
Zander 50 cm 1. Jänner bis 15. Juni
Seeforelle 50 cm 1. Oktober bis 15. Februar
Bachforelle 50 cm 1. Oktober bis 15. Februar
Maränen/Reinanken 35 cm 16. Oktober bis 15. Februar
Seesaibling 27 cm 16. Oktober bis 15. Februar
Elritze/Pfrille ganzjährig geschont !
Für alle anderen Fischarten gelten die vom Landesgesetz
vorgegeben Brittelmaße und Schonzeiten.
Besatzmaßnahmen
Von jeder gelösten Jahreslizenz werden € 100,- für
Besatzmaßnahmen verwendet. An diesen kann sich jeder
Interessierte beteiligen. Ein Vertreter der Angelfischer wird
jedoch in jedem Fall hinzugezogen.
Betriebsordnung für Kinder unter 12
Jahren
Kinder unter 12 Jahren, deren Erziehungsberechtigter im Besitz
einer gültigen Angellizenz ist, dürfen die Fischerei gratis mit
einer Angelrute und einem Köder ausschließlich unter Aufsicht
desselben ausüben. Dieser übernimmt dafür die alleinige
Verantwortung. Der getätigte Fang ist die Fangliste des
Lizenzinhabers einzutragen.
Betriebsordnung für Jugendkarten
Jugendkarten werden an Jugendliche von 12 Jahren bis zum
vollendetem 17. Lebensjahr ausgegeben.
Erfolgreich absolvierte Fischerprüfung und Sbg. sowie OÖ.
Landesfischerkarten sind Grundvoraussetzung!
Folgende Bestimmungen differieren von den allgemeinen und sind
bei Jugendkarten gesondert zu beachten:
Hegenenfischen mit nur einer Angelrute / 5 Nymphen
Entnahme von maximal 3 Fischen pro Tag.
Schleppfischen ohne Verwendung eines Bootsmotors!
Ansonsten gilt die allgemeine Betriebsordnung !