Angelparadies - Wolfgangsee (Westteil)
Fischereirevier Ried, Gschwand
Betriebsordnung für Angelfischer
Gültig ab 1. 1. 2024
Zur genauen Beachtung !
Zuwiderhandlungen gegen nachfolgende Bestimmungen, sowie der
gültigen Landesfischereigesetze und Verordnungen des Landes
Salzburg haben den entschädigungslosen Entzug der gelösten
Fischereilizenz, ggf. die Sicherstellung der mitgeführten
Angelausrüstung und der gefangenen Fische, sowie eine
Strafanzeige zur Folge! Der Fischereiberechtigte behält sich
das Recht vor einer bei einer Zuwiderhandlung betretenen Person
auf unbestimmte Zeit den Erwerb einer Fischereilizenz zu
untersagen. Mit dem Lösen der Lizenz bestätigt der Lizenznehmer
den Inhalt dieser Betriebsordnung zu kennen und stimmt der
Speicherung seiner persönlichen Daten (Name und Anschrift)
durch den Fischereiberechtigten zu. Eine Verwendung dieser
Daten ausser zu den oben genannten Ereignissen oder die
Weitergabe an unbefugte Dritte wird ausgeschlossen. Die Polizei
und die beeideten Fischereischutzorgane sind berechtigt die
Angelfischer, das verwendete Boot, sowie das mitgeführte Gerät
und die gefangenen Fische zu kontrollieren!
Was braucht der Angler um fischen zu
dürfen?
Gültige Tages-, Wochen-, oder Jahreslizenz des
Fischereiberechtigen
Salzburger Jahresfischerkarte oder amtliche
Gastfischerkarte
Fangliste
Was ist erlaubt?
Für Jahreslizenznehmer: Ausübung der Angelfischerei
vom 1. 1. bis 31. 12.
von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter Einhaltung der gesetzlichen
Schonzeiten
und Brittelmaße, die bei einigen Fischarten vom
Fischereiberechtigen davon
abweichend vorgegeben und einzuhalten sind.
Für Tages-, Wochen- und 2 Wochenlizenzen: 1.
Jänner bis 31. Dezember. Von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr. 2
Angelruten mit je einem Köder bei permanenter persönlicher
Beaufsichtigung durch den Lizenznehmer.
Hegenenfischen mit maximal 5 Nymphen/Angelrute
vom 15. Februar bis 15. Oktober.
Jeder Jahreslizenzinhaber ist berechtigt zweimal pro Jahr eine
Person seiner Wahl nach vorheriger Anmeldung (0664/5034734) für
einen Tag zum Fischen einzuladen. Der getätigte Fang zählt zur
Jahresentnahme des Lizenznehmers. Kinder und Enkelkinder eines
Jahreslizenznehmers dürfen in dessen Beisein gratis bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr mitgenommen werden. Das Fanglimit
bleibt bei 5 Fischen.
Entnahme von maximal 5 Fischen pro Tag, maximal 30 kg pro
Jahr.
Jeder Fang ist unverzüglich unveränderbar mit Datums- und
Uhrzeitangabe über das Handy in die digitale Fangliste (für
Jahreslizenznehemer) bzw. in die auf der Rückseite der Lizenz
dafür vorgesehenen Fangliste einzutragen!
Fische die entnommen werden sind unverzüglich zu töten.
Untermaßige Fische sind sofort und schonend
zurückzusetzen!
Angeln von Boot und Ufer aus. Schleppangeln nur bei
Tageslicht.
Was ist verboten?
Jedwede Nutzung oder Ausübung der Fischerei in Verbindung mit
einer Gewerblichen Tätigkeit ist nicht zulässig!
Das Anbieten oder die Teilnahme von/an jeglichen gewerblichen
Angeboten, Tätigkeiten, Veranstaltungen, Angel-Guiding, etc.
welche mit der Angelfischerei direkt/indirekt in Verbindung
stehen ist ohne ausdrückliche Bewilligung des
Fischereiberechtigten ausnahmslos untersagt und führt für alle
beteiligten Personen zum sofortigen Entzug der Angellizenz und
dauerhafter Sperre.
Während der Ausübung der Fischerei ist das Mitführen und
Verwenden von Echoloten mit Live Sonartechnik, die geeignet
sind Bewegungen der Fische in Echtzeit darzustellen,
ausnahmslos verboten! Die Verwendung von Echoloten mit
herkömmlichen Gebern ist weiterhin bis auf Widerruf
gestattet.
Verbotene Fangmittel: jede Art von Netzen,
Reusen, Daubeln oder Legschnüren Fanggeräte ohne Aufsicht
Lebender Köderfisch, sowie auch tote aus anderen
Gewässern stammende Köderfische
Gefangene Hechte zurückzusetzen ist ausnahmslos verboten
!
Fischfang mit der Hegene vom 16. Oktober bis 14. Februar
Der Besitz von nicht in der Fangliste eingetragenen
Fischen
Hältern von gefangenen Fischen in Behältnissen jeder Art
Die Angellizenz beinhaltet keine Erlaubnis zum Krebsfang!
Jedwede Art von Handel. Gefangene Fische dürfen weder verkauft
noch gegen Naturalersatz getauscht werden! Befischen des
Bereiches rund um das Aufzuchtgehege in der Rieder Bucht. 100 m
Mindestabstand !
Vom Landesfischereigesetz abweichende Brittelmaße und
Schonzeiten
Fischart Brittelmaß Schonzeit
Hecht kein 1. Februar bis 30. April
Zander 50 cm 1. Jänner bis 15. Juni
Seeforelle 50 cm 1. Oktober bis 15. Februar
Bachforelle 50 cm 1. Oktober bis 15. Februar
Maränen/Reinanken 35 cm 16. Oktober bis 15. Februar
Seesaibling 27 cm 16. Oktober bis 15. Februar
Elritze/Pfrille ganzjährig geschont
Für alle anderen Fischarten gelten die vom Landesgesetz
vorgegebenen Brittelmaße und Schonzeiten.
Besatzmaßnahmen
Von jeder gelösten Jahreslizenz werden € 50,- für
Besatzmaßnahmen verwendet. An diesen kann sich jeder
Interessierte beteiligen. Ein Vertreter der Angelfischer wird
jedoch in jedem Fall hinzugezogen.
Betriebsordnung für Kinder unter 12 Jahren
Kinder unter 12 Jahren, deren Erziehungsberechtigter im Besitz
einer gültigen Angellizenz ist, dürfen die Fischerei gratis
ausüben mit einer Angelrute und einem Köder ausschließlich
unter Aufsicht desselben ausüben. Der getätigte Fang ist in die
Fangliste des Lizenznehmers einzutragen.
Betriebsordnung für Jugendkarten
Jugendkarten werden an Jugendliche von 12 Jahren bis zum
vollendetem 17. Lebensjahr ausgegeben.
Erfolgreich absolvierte Fischerprüfung und Salzburger
Jahresfischerkarte sind Grundvoraussetzung!
Folgende Bestimmungen differieren von den allgemeinen und sind
bei
Jugendkarten gesondert zu beachten:
Hegenenfischen mit nur einer Angelrute / 5 Nymphen
Entnahme von maximal 3 Fischen pro Tag
Schleppangeln ohne Verwendung eines Bootsmotors
Ansonsten gilt die allgemeine Betriebsordnung.