Markt 79 5360 St. Wolfgang im Salzkammergut

Betriebsordnung West

Angelparadies - Wolfgangsee (Westteil)
Fischereirevier Ried, Gschwand
Betriebsordnung für Angelfischer
Gültig ab 1. 1. 2024

Zur genauen Beachtung !
Zuwiderhandlungen gegen nachfolgende Bestimmungen, sowie der gültigen Landesfischereigesetze und Verordnungen des Landes Salzburg haben den entschädigungslosen Entzug der gelösten Fischereilizenz, ggf. die Sicherstellung der mitgeführten Angelausrüstung und der gefangenen Fische, sowie eine Strafanzeige zur Folge! Der Fischereiberechtigte behält sich das Recht vor einer bei einer Zuwiderhandlung betretenen Person auf unbestimmte Zeit den Erwerb einer Fischereilizenz zu untersagen. Mit dem Lösen der Lizenz bestätigt der Lizenznehmer den Inhalt dieser Betriebsordnung zu kennen und stimmt der Speicherung seiner persönlichen Daten (Name und Anschrift) durch den Fischereiberechtigten zu. Eine Verwendung dieser Daten ausser zu den oben genannten Ereignissen oder die Weitergabe an unbefugte Dritte wird ausgeschlossen. Die Polizei und die beeideten Fischereischutzorgane sind berechtigt die Angelfischer, das verwendete Boot, sowie das mitgeführte Gerät und die gefangenen Fische zu kontrollieren!

Was braucht der Angler um fischen zu dürfen?
Gültige Tages-, Wochen-, oder Jahreslizenz des Fischereiberechtigen
Salzburger Jahresfischerkarte oder amtliche Gastfischerkarte
Fangliste

Was ist erlaubt?
Für Jahreslizenznehmer:
Ausübung der Angelfischerei vom 1. 1. bis 31. 12. 
von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten 
und Brittelmaße, die bei einigen Fischarten vom Fischereiberechtigen davon 
abweichend vorgegeben und einzuhalten sind. 
Für Tages-, Wochen- und 2 Wochenlizenzen: 1. Jänner bis 31. Dezember. Von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr. 2 Angelruten mit je einem Köder bei permanenter persönlicher Beaufsichtigung durch den Lizenznehmer.
 
Hegenenfischen mit maximal 5 Nymphen/Angelrute vom 15. Februar bis 15. Oktober.
Jeder Jahreslizenzinhaber ist berechtigt zweimal pro Jahr eine Person seiner Wahl nach vorheriger Anmeldung (0664/5034734) für einen Tag zum Fischen einzuladen. Der getätigte Fang zählt zur Jahresentnahme des Lizenznehmers. Kinder und Enkelkinder eines Jahreslizenznehmers dürfen in dessen Beisein gratis bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mitgenommen werden. Das Fanglimit bleibt bei 5 Fischen.
Entnahme von maximal 5 Fischen pro Tag, maximal 30 kg pro Jahr.
Jeder Fang ist unverzüglich unveränderbar mit Datums- und Uhrzeitangabe über das Handy in die digitale Fangliste (für Jahreslizenznehemer) bzw. in die auf der Rückseite der Lizenz dafür vorgesehenen Fangliste einzutragen!
Fische die entnommen werden sind unverzüglich zu töten. Untermaßige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen! 
Angeln von Boot und Ufer aus. Schleppangeln nur bei Tageslicht.

Was ist verboten?
Jedwede Nutzung oder Ausübung der Fischerei in Verbindung mit einer Gewerblichen Tätigkeit ist nicht zulässig!
Das Anbieten oder die Teilnahme von/an jeglichen gewerblichen Angeboten, Tätigkeiten, Veranstaltungen, Angel-Guiding, etc. welche mit der Angelfischerei direkt/indirekt in Verbindung stehen ist ohne ausdrückliche Bewilligung des Fischereiberechtigten ausnahmslos untersagt und führt für alle beteiligten Personen zum sofortigen Entzug der Angellizenz und dauerhafter Sperre.
Während der Ausübung der Fischerei ist das Mitführen und Verwenden von Echoloten mit Live Sonartechnik, die geeignet sind Bewegungen der Fische in Echtzeit darzustellen, ausnahmslos verboten! Die Verwendung von Echoloten mit herkömmlichen Gebern ist weiterhin bis auf Widerruf gestattet.

Verbotene Fangmittel: jede Art von Netzen, Reusen, Daubeln oder Legschnüren Fanggeräte ohne Aufsicht Lebender Köderfisch, sowie auch tote aus anderen
Gewässern stammende Köderfische
Gefangene Hechte zurückzusetzen ist ausnahmslos verboten !
Fischfang mit der Hegene vom 16. Oktober bis 14. Februar
Der Besitz von nicht in der Fangliste eingetragenen Fischen
Hältern von gefangenen Fischen in Behältnissen jeder Art
Die Angellizenz beinhaltet keine Erlaubnis zum Krebsfang!
Jedwede Art von Handel. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Naturalersatz getauscht werden! Befischen des Bereiches rund um das Aufzuchtgehege in der Rieder Bucht. 100 m Mindestabstand !

Vom Landesfischereigesetz abweichende Brittelmaße und Schonzeiten
Fischart Brittelmaß Schonzeit 
Hecht kein 1. Februar bis 30. April
Zander 50 cm 1. Jänner bis 15. Juni
Seeforelle 50 cm 1. Oktober bis 15. Februar 
Bachforelle 50 cm 1. Oktober bis 15. Februar 
Maränen/Reinanken 35 cm 16. Oktober bis 15. Februar
Seesaibling 27 cm 16. Oktober bis 15. Februar
Elritze/Pfrille ganzjährig geschont
Für alle anderen Fischarten gelten die vom Landesgesetz vorgegebenen Brittelmaße und Schonzeiten.

Besatzmaßnahmen
Von jeder gelösten Jahreslizenz werden € 50,- für Besatzmaßnahmen verwendet. An diesen kann sich jeder Interessierte beteiligen. Ein Vertreter der Angelfischer wird jedoch in jedem Fall hinzugezogen.
Betriebsordnung für Kinder unter 12 Jahren
Kinder unter 12 Jahren, deren Erziehungsberechtigter im Besitz einer gültigen Angellizenz ist, dürfen die Fischerei gratis ausüben mit einer Angelrute und einem Köder ausschließlich unter Aufsicht desselben ausüben. Der getätigte Fang ist in die Fangliste des Lizenznehmers einzutragen.

Betriebsordnung für Jugendkarten
Jugendkarten werden an Jugendliche von 12 Jahren bis zum vollendetem 17. Lebensjahr ausgegeben.
Erfolgreich absolvierte Fischerprüfung und Salzburger Jahresfischerkarte sind Grundvoraussetzung! 
Folgende Bestimmungen differieren von den allgemeinen und sind bei 
Jugendkarten gesondert zu beachten:
Hegenenfischen mit nur einer Angelrute / 5 Nymphen
Entnahme von maximal 3 Fischen pro Tag
Schleppangeln ohne Verwendung eines Bootsmotors
Ansonsten gilt die allgemeine Betriebsordnung.